AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Veranstaltung „51. Bundesimmobilientag 2026“ der Fachverband der Immobilien- u. Vermögenstreuhänder (im folgendem der Veranstalter) (Stand: Februar 2026)
Präambel: Zu Gunsten der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der Inhalte wurde bei personenbezogenen Bezeichnungen auf die geschlechterspezifische Formulierung verzichtet. Mit der verwendeten männlichen Schreibweise sind beide Geschlechter gleichermaßen angesprochen.
- Gegenstand und Geltungsbereich
1a) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung des Veranstalters als Rechtsträger des Bundestages der Immobilienwirtschaft zu den Ticketinhabern, Partnern und Sponsoren. Sie regeln alle Verträge des Bundesimmobilientages betreffend, seien sie entgeltlich oder unentgeltlich. Die Nutzung jedweder Leistungen des Veranstalters im Rahmen des Bundesimmobilientages, in welcher Form auch immer, unterliegt zwingend diesen Bedingungen. Es besteht ein expliziter Ausschluss der Anwendbarkeit von allenfalls widersprüchlichen AGB von Unternehmern.
1b) Ein Vertrag über ein Partnerpaket (Logenpaket) des Bundesimmobilientages kommt erst zustande, nachdem das Bestellformular des jeweiligen Partnerpakets schriftlich bestätigt wurde. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
1c) Die AGB in der jeweils gültigen Fassung werden vollinhaltlich auf der Homepage des Bundesimmobilientages unter www.Bundesimmobilientag.at veröffentlicht.
- Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt den Bundesimmobilientag aus wirtschaftlichen Gründen abzusagen. In diesem Fall erstattet er die bereits geleisteten Zahlungen des Kongresstickets sowie der Partnerpakete zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Muss der Bundesimmobilientag auf Grund von durch die österr. Regierung festgelegten Vorgaben abgesagt werden, greifen 6b) bzw. 7b) dieser AGB.
- Änderung der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Programmpunkte und Themenräume des Bundesimmobilientages zu ersetzen oder entfallen zu lassen oder den Veranstaltungsort (in einem Radius von 10km zum ursprünglichen Veranstaltungsort) zu ändern. Solche Änderungen erzeugen kein Recht auf Rückerstattung der Tickets, Partnerpakete oder sonstiger Aufwendungen.
- Leistungen
4a) Der Veranstalter veranstaltet von 02. bis 03. Juni 2026 in Bad Ischl den Bundesimmobilientag. Termin, Inhalte und Programmpunkte werden unter www.Bundesimmobilientag.at veröffentlicht.
4b) Die Zahlung des Partnerpakets ist von dem jeweiligen Unternehmen zu entrichten und richtet sich nach dem gewählten Sponsoringpaket. Die inkludierten Leistungen seitens des Veranstalters kann der Partner den ihm vorliegenden Sponsoringunterlagen entnehmen.
4c) Die Leistung von Kongresstickets umfasst den Zutritt und die Teilnahme am 51. Bundesimmobilientag.
- Verrechnung und Zahlung
5a) Grundlage für einen verbindlichen Partnervertrag (Sponsorenpaket) ist ein durch den Veranstalter übermitteltes Formblatt, welches vom buchendenden Unternehmen ausgefüllt retourniert werden muss. Der gültige Vertragsabschluss umfasst demnach die korrekte Angabe aller erforderlichen Daten, eine Unterschrift und den Firmenstempel, sowie eine vollständige Bezahlung des auf dem Formblatt angegebenen Betrages. Die Zahlungsaufforderung erfolgt mittels Rechnung.
5b) Für alle Kongresstickets erhält der Besteller eine Rechnung des Veranstalters. Diese Rechnung ist bis zum 18.05.2026 zu bezahlen.
Der Besteller ist zur richtigen Datenangabe verpflichtet. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber ist nach vollständigem Zahlungseingang wirksam.
- Storno‐Bedingungen Sponsorpakete
6a) Stornierung durch Besteller: Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich. Bei einer Stornierung bis Ende März 2026 sind 50%, danach 100% des Gesamtbetrages fällig.
6b) Absage der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt: Kann der Bundesimmobilientag auf Grund von durch die österr. Regierung festgelegten Vorgaben nicht stattfinden, fällt bis zur Verrechnung des Partnerpakets keine Stornogebühr an. Bei Absage der Veranstaltung ab Mitte Mai werden 15% des jeweiligen Paketpreises auf Grund von bis dahin erbrachter Werbeleistungen vom Veranstalter einbehalten. Diese Werbeleistungen umfassen beispielsweise die Logopräsenz auf der Website oder in diversen Mailings und Inserate zum Bundesimmobilientag. Die Rückerstattung findet per Überweisung an das Konto statt, von welchem der Buchungsbetrag ursprünglich überwiesen wurde.
- Storno‐Bedingungen Kongressteilnehmer
7a) Im Falle des Nichtzustandekommens des 51. Bundesimmobilientages refundiert der Veranstalter 100 % aller bereits bezahlten Kongress-Gebühren. Darüberhinausgehende Forderungen werden nicht anerkannt.
7b) Der Rücktritt von einer Anmeldung sowie die Übertragung einer Anmeldung auf eine andere Person muss schriftlich erfolgen.
7c) Stornierungen bis 28. Februar des Jahres der Veranstaltung sind kostenlos. Bei Stornierungen von 1. März bis 1. Mai behält sich der Veranstalter eine Stornogebühr von 50% der Teilnahmegebühr vor. Stornierungen ab 01. Juni bzw. Nicht-Teilnahme ohne Stornierung: Keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Für eine stornierte Anmeldung kann – nur nach Zustimmung des Veranstalters – ein Ersatzteilnehmer vorgeschlagen werden und die Stornogebühr entfällt.
- Bild‐, Video‐ und Tonaufnahmen
Der Veranstalter behält sich das Recht auf Bild‐ Video‐ und Tonaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung ein, einschließlich der Verwertung für Werbezwecke.
- Haftung
9a.) Alle Veranstaltungsteilnehmer besuchen die Veranstaltung auf eigene Gefahr.
9b.) Eine Haftung seitens des Veranstalters für etwaige den Veranstaltungsteilnehmern entstehenden Schäden ist ausgeschlossen, sofern diese vom Veranstalter nicht grob fahrlässig verursacht wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich eines Verhaltens von Erfüllungs‐ und/oder Verrichtungsgehilfen des Veranstalters. Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet der Veranstalter nur im Rahmen des vorhersehbaren Schadens.
9c.) Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Veranstalter entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist.
- Datenschutz
Alle Informationen zum Datenschutz können den gesonderten Datenschutzrichtlinien auf der Homepage des Bundesimmobilientages (www.Bundesimmobilientag.at) entnommen werden.
- Schlussbestimmungen sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.
- Gerichtsstand, anwendbares Recht Sämtliche Rechte und Pflichten den Bundesimmobilientag betreffend unterliegen österreichischem Recht. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Wien.
